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Allgemeine Bedingungen

ANLEITUNG FÜR GÄSTE IM FERIENDORF  

Liebe Gäste,
wir freuen uns, dass Sie das Villaggio San Francesco für Ihre Ferien gewählt haben und um den Zugang zu unseren Sevices angenehmer zu gestalten, veröffentlichen wir diese Anleitung, die sowohl für den Campingplatz als auch für die Wohneinheiten  gedacht ist.  

Gleich bei der Ankunft melden sich die Gäste an der Rezeption anzumelden: sollte der gültige Identitätsausweis einer erwachsenen Person vorgezeigt , das Anmeldeformular (mit den Daten aller Familienangehörigen und Autokennzeichen) ausgefüllt und unterschrieben werden, wiedas Gesetz es vorschreibt.  

Der Gast darf ins Feriendorf nur eintreten nachdem er einen Pass für jedes Familienmitglied oder Gruppenmitglied und einen magnetischen Autopass erhalten hat. Der Autopass wird zum Öffnen der Einfahrt- und Ausfahrtschranken des Feriendorfes benötigt. Es wird nur ein Kraftfahrzeug pro Familie gestattet, eventuelle Autos, die das angemeldete Fahrzeug ersetzen, müssen von Mal zu Mal an der Rezeption angemeldet werden.  

Das Herumfahren aller motorisierten Fahrzeugen ist innerhalb des Feriendorfes nicht gestattet, außer zum Ein- und Ausfahren ins Feriendorf, oder um die Wohneinheiten bzw. die Campingplätze zu erreichen, auf jeden Fall ist es immer nur im Schritttempo erlaubt. 

Die Einfahrtschranken bleiben von 13.00 bis 15.00 Uhr und vom 23.30 bis 07.00 Uhr geschlossen. Während diesen Zeiten ist das Ein- und Ausfahren striktverboten, auf jeden Fall ist es verboten mit motorisierten Fahrzeugen (Auto, Motorrad und Bus) herumzufahren. Während der Ruhezeiten sind außerdem laute Diskussionen und unnötige Geräusche wie Radio, TV und laute Musik strikt verboten. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zur Fernhaltung vom Feriendorf führen. 

Das Abrechnungsbüro, wo die Rechnungen begliechen werden, wird die ausgestellten Öffnungszeiten berücksichtigen, ausser diesen Uhrzeiten werden keine Zahlungen akzeptiert. Der komplette Preis für die gebuchten Aufenthalte soll innerhalb 3 Tage nach der Ankunft bezahlt warden.

Die Berechnung des Aufenthaltes erfolgt pro Nacht. Die Stellplätze müssen bis spätestens 12.00 Uhr, die Wohneinheiten bis 10.00 Uhr geräumt werden. Bei Überschreitung dieser Uhrzeiten wird ein zusätzlicher Tag berechnet.  

Besucher unserer Gäste und Tagesbesucher müssen sich an der Rezeption mit einem gültigen Identitätsausweis anmelden und die Rechnungen ausgleichen je nach der Länge des Aufenthalts.  

Sowohl von der Polizei, als auch von unseren Wächtern werden Kontrollfahrten, auch nachts, durchgeführt. Sollte jemand ohne gültige Anmeldung im Feriendorf vorgefunden werden, so wird der Aufenthalt ab Saisonbeginn berechnet. 

Im Extremfall wird dies auch bei der zuständigen Behörde angezeigt laut Art. 614,624,633,637 des Strafgesetzbuches (Hausfriedensbruch)  Die Benützung aller Anlagen (Schwimmbäder, Spielplatz, Sportanlagen), die den Gästen zur Verfügung stehen ist auf eigene Gefahr. Die Direktion übernimmt für evt. Unfälle innerhalb des Feriendorfes, im Strandbereich oder beim Baden keine Haftung. Achtung: ROTE FAHNE = DAS BADEN IST STRIKT VERBOTEN Der Zugang zu den Schwimmbädern ist nur während den aufgezeigten Öffnungszeiten und mit Bademütze erlaubt. Es ist strikt verboten ins Wasser reinzuspringen oder Spiele zu machen, die von unseren Assistenten nicht erlaubt sind. 

Jede ansteckende Krankheit muss sofort der Direktion gemeldet werden.  
Die Korrespondenz muss von erwachsenen Personen bei der Telefonzentrale abgeholt werden. Falls sie nicht innerhalb von 7 Tagen abgeholt wird, geht die Post an den Absender zurück. 

Fundgegenstände müssen im Informationsbüro abgegeben werden, damit sie wieder an den rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden können. 

Für jede Reklamation oder Information über Uhrzeiten, Servicesusw. bitten wir unsere Gäste sich an das Informationsbüro zu wenden.





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