Art. 1
Der Gast muss bei der Ankunft einen gültigen Ausweis von sich selbst und von aller Mitglieder seiner Familie oder Gruppe für die polizeiliche Anmeldung abgeben. Nach der Registrierung wird jedem Gast einen Camping-Pass ausgehändigt.
Der Eingang und Aufenthalt im Camping ohne gültige Registrierung erweist sich als:
- Verletzung der Ordnung Öffentlicher Sicherheit;
- Verletzung vom Art. 614 C.P. (Hausfriedensbruch);
- Verletzung vom Art. 633 C.P. (Eindringen in j-s Gebiet und Gebäude);
- Verletzung vom Art. 624 C.P. (Dienstdiebstahl);
- Vertraglicher Betrugsdelikt.
Art. 2
Mindestaufenthalt:
Feriendorf: 7 Tage Genehmigungen vorbehalten
Camping: 2 Tage Genehmigungen vorbehalten
Art. 3
Der Eingang mit Fahrzeuge ist nur mit Magnet-Karte erlaubt. Der Gast ist gebeten die Richtigkeit der eigenen Registrierung zu kontrollieren und der Direktion die eventuelle Nichtübereinstimmungen oder Änderungen von Ankunfts- oder Abfahrtstag sowie einen Stellplatzwechsel sofort zu melden. Die Direktion behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die nicht regelmäßig registriert worden sind, unverzüglich vom Feriendorf zu verweisen mit entsprechenden Kosten. Falls der Gast unregistrierte Personen ins Feriendorf eintreten läßt, wird von ihm eine Strafe als Entschädigung verlangt, und zwar die Summe eines Mindestaufenthalts von 8 Tagen für jede Person, oder es kann auch einen unverzüglichen Vertragsbruch erfolgen mit einer sofortigen.
Art. 4
Der Gast ist in Kenntnis gesetzt, daß auf jedem Stellplatz nur ein Zelt, einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil, sowie nur ein Fahrzeug (Auto oder Motorfahrrad) erlaubt ist. Für die Stellplätze ist die höchsterlaubte Anzahl Personen sechs. Mit der Genehmigung der Direktion ist es erlaubt ein eventuelles kleines Zelt zu montieren (canadese, igloo, usw.).
Art. 5
Der Stellplatz darf vom Gast gewählt werden, jedoch mit Rücksicht auf die Hinweise des Personals. Stellplatzwechsel werden nur mit der Genehmigung der Direktion und im Falle wichtiger Gründe vorgenommen. Im Camping müssen die ganze Ausrüstung und die Fahrzeuge ordentlich innerhalb der Grenzen des eigenen Stellplatzes untergebracht werden, was das Feriendorf angeht, müssen die Fahrzeuge ordentlich innerhalb der numerierten Parkplätze untergebracht werden. Es ist strikt verboten die Fahrzeuge außerhalb der Parkplätze zu parken oder auf vorläufig freie Nachbarstellplätze, in diesem Fall wird der Kosten des besetzten Stellplatzes verrechnet.
Art. 6
Wenn der Gast am Abfahrtstag nicht innerhalb der vorgesehenen Uhrzeit das Feriendorf verläßt, vorbehaltlich einer Genehmigung der Direktion, wird ihm einen zusätzlichen Tag verrechnet.
Art. 7
Die Direktion behält sich das Recht vor, Tagesbesuchern einen freien, kurzen Eintritt zu genehmigen, falls der Aufenthalt sich verlängert wird der Tarif nach Preisliste verrechnet. Der Gast des Feriendorfs ist gebeten sich zu versichern, daß der eigene Tagesbesucher die Genehmigung der Direktion erhalten hat und ist für sein Verhalten innerhalb des Resorts verantwortlich. Den Tagesbesuchern ist es nicht erlaubt mit einem Fahrzeug einzufahren.
Art. 8
Hunde oder andere Tiere sind im Ferienpark ausschließlich in bestimmten Zonen erlaubt. Ausnahme laut dem Gesetz Nr.37 vom 12-02-1974 und Nr.376 vom 25-08-1988 für Blindenführhunde, diese dürfen alle Strukturen des Parks benutzen. Alle Tierbesitzer müssen einen gültigen Sanitätsschein und Versicherung des eigenen Tieres aushändigen. Der Preise ist im Priceliste angegeben.
Art. 9
Wir bitten all unsere Gäste rund um die Uhr durch ihr Verhalten, mit Spiele, laute Aktivitäten oder den Betrieb von laute Geräte nicht die Ruhe der Allgemeinheit zu stören. Vor allem während der Ruhezeit (23.30-07.00 / 13.00-15.00) sind nicht gestattet: Ein- und Ausgang mit Fahrzeuge; Benutzung von Sportplätze; Montage und Demontage von Zelten. Diejenigen Gästen, die nach 23.30 Uhr mit dem Fahrzeug zurückkehren, müssen das Auto oder Motorfahrrad außerhalb des Ferienparks lassen bis am folgenden Morgen.
Art. 10
Um Ruhe und Sicherheit aller zu gewährleisten, bitten wir, das Auto und das Motorfahrrad so wenig wie möglich in Betrieb zu setzten. Wenn es unumgänglich ist, bitte nur im Schritt-Tempo fahren, auf keinen Fall jedoch die 10km/h- Grenze überschreiten.
Art. 11
Die Erwachsenen sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich. Bitte achten Sie darauf, daß sich andere Gäste durch die Lebhaftigkeit der Kleinen nicht belästigt fühlen. Die Kleinen müssen immer von einem Erwachsenen zu den Sanitärgebäuden, zum Schwimmbad, zum Strand und zu den Sportaktivitäten begleitet werden. Der Gast ist verantwortlich für die von den eigenen Kindern verursachten Schäden auch an anderen Gästen.
Art. 12
Folgendes ist strikt verboten: das Wegwerfen von Müll außerhalb der anwesenden Müllbehälter; das Graben von Gruben in den Boden; das Anzünden von Feuer im Freien; das Barbecue darf benutzt werden nur wenn es nicht die Nachbarn stört oder gefährlich wird; die Beschädigung der Vegetation; das Gießen auf den Boden von Öl, Brennstoffe, heiße oder salzige Flüßigkeiten oder Müll; das Waschen von Autos oder andere Fahrzeuge auf dem Feld; das Waschen oder sich waschen an den kleinen Brunnen auf dem Feld; die Wasservergeudung; das Binden von Seilen an Pflanzen oder anderswo mit der Behinderung und Störung vom freien Durchgang; die Benutzung von Elektro-, Heizlüfter, Kocher, Heißwasserbereiter und andere Großverbraucher, die elektrische Installationen auf den Stellplätzen sind für den Anschluß von Geräten mit niedrigen Wattzahlen (10 Ampère) ausgelegt. Die elektrische Anlage ist gemäß der CEE Sicherheitsnorm.
Art. 13
Die Wohnwagen dürfen einen zusätlichen Vorzeltschutzdach haben, dieses muss jedoch ausschließlich auf dem Dach des Wagens stützen und darf nicht jenseits des Profils des Fahrzeugs hervortreten.
Art. 14
Die innerhalb des Feriendorfs gefundenen Gegenstände müssen der Direktion oder dem Informationsbüro ausgehändigt werden.
Art. 15
Die Direktion haftet nicht für Unfälle innerhalb der Sportplätze und Sportstrukturen, für Verluste, Diebstahl und Beschädigungen, sowie Schäden infolge höherer Gewalt wie Gewitter, Hagel, Unglücksfällen, Unruhen usw. innerhalb des Resorts. Der Gast ist in Kenntnis gesetzt, daß bei Informationsbüro Schließfächer den Gästen zur Verfügung stehen.
Die Ferienanlage ist versichert für Haftpflicht gegen dritter Personen.
Den Gast mit einer privaten Versicherung bitten wir, im Falle eines Schadens oder Unfall, sich nicht schadlos an der eigenen Versicherung zu halten gegen den Ferienpark.
Art. 16
Die Benutzung der Schwimmbäder ist kostenlos, außer dem Wasserpark, und nur den Campinggästen reserviert.
Art. 17
Jede Art Infektionskrankheit muss sofort der Direktion oder dem Arzt des Resorts gemeldet werden..
Art. 18
Der Gast ist in Kenntnis gesetzt, was die Ordnungen und Vorschriften des Verhaltens am Strand angeht. Diese Regeln sind am Eingang des Strandes und bei einigen unserer Büros ausgestellt. Er nimmt demzufolge zur Kenntnis, daß es verboten ist zu baden: bei stark bewegtes Meer, bei Gewitter, während der Nacht, innerhalb der für die Wasserfahrzeuge reservierten Bahnen und allgemein immer wenn die rote Flagge gehisst wird.
Art. 19
Der Gast ist in Kenntnis gesetzt, daß innerhalb des Resorts einen Wachdienst von unserem gut erkennbares Personal ausgeführt wird. Dieses Personal hat die Aufgabe, sich zu versichern, daß die obengenannten Ordnungen und Vorschriften von allen Gästen respektiert werden. Der Gast ist gebeten diesem Wachdienst entgegenzukommen, zu berücksichtigen und sich ihm zur Verfügung zu stellen im Falle einer Kontrolle innerhalb der eigenen Unterkunft oder beim Verlangen des Camping-Pass.
Art. 20
Der Gast nimmt zur Kenntnis, daß es verboten ist, jede Art von eigener Berufstätigkeit innerhalb des Feriendorfs auszuüben.
Art. 21
Die Bezahlung des Aufenthalts muss innerhalb dem dritten Tag nach der Ankunft stattfinden. Dem italienischen Gesetz gemäß, muss man die Endquittung des Aufenthalts vor der Abfahrt beziehen.
Art. 22
Falls die Endrechnung nicht vollständig bezahlt wird, behält sich die Direktion das Recht vor, eine Banktratte auszustellen und eine verzögerte Zahlung mit Zinsen zu verlangen. Der Gast akzeptiert auch das Recht des Campings einige Gegenstände im Besitz des Gastes zurückzuhalten, bis die Rechnung nicht vollkommen beglichen worden ist, dies gemäß dem Art. 2756 C.C., 3°Komma.
Art. 23
Verspätete Ankunften, sowie vorzeitige Abreisen müssen der Villaggio San Francesco rechtzeitig mitgeteilt werden. In beiden Fällen ist die Bezahlung des gesamten gebuchten Zeitraums fällig. Für Camping, im Falle einer frühreren Abfahrt oder verspätteten Ankunft entsprechend der Reservierung wird ein Preis für eine unbewohnten Stellplatz für die Tage berechnet wo der Gast nicht anwesend war. Die eventuellen nicht der Reception mitgeteilten Verspätungen über 24 Stunden, verursachen die Stornierung der.
Art. 24
Alle Beschwärden seitens der Gäste betreffend der Unterkunftseinheiten die Sie reserviert haben müssen spätestens 24 Stunden nach der Ankunft in Infobüro gemeldet werden. Nach dem Ablauf dieser Frist werden die gleichen für eventuelle Beanstandungen nicht mehr.
Art. 25
Eventuelle Schäden an den Besiztztümern der Anlage werden sofort vor Ort seitens der verantwortlichen Personen beglichen.
Art. 26
Im Falle jeglicher Streitfrage wird als zuständiges Gericht, dasjenigen von Treviso bestimmt und der Gast verzichtet auf andere Gerichtsbehörden.